Seitenanfang

Sprungmarken

Hauptinhalt

Themen

Finanzen

In den Kreisen, Städten und Gemeinden erleben die Bürgerinnen und Bürger aus nächster Nähe, wie unsere Gesellschaft gestaltet wird. Es ist die ureigenste Aufgabe der Kommunen, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu organisieren und der zunehmenden Spaltung unserer Gesellschaft entgegenzuarbeiten. Dazu müssen den Kommunen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Schon vor 2008 war die finanzielle Lage der Kreise, Städte und Gemeinden alles andere als einfach.

 

Durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, ausgelöst von regel- und grenzenloser Gier nach kurzfristiger Gewinnmaximierung, sind die kommunalen Finanzen jedoch in existenziellen Druck geraten. Dies wird verstärkt durch eine Steuer- und Finanzpolitik des Bundes und der Länder, die den Kommunen ihre Finanzbasis entzogen hat, beziehungsweise weiter entzieht. Zusätzlich verschärft sich die defizitäre Haushaltsstruktur durch weitere Aufgabenverlagerungen ohne finanziellen Ausgleich; damit wird letztlich die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt und das in der Verfassung verankerte demokratische Fundament erschüttert.

 

Die teils explosionsartige Steigerung der Kosten in der sozialen Sicherung (z. B. bei den Kosten der Unterkunft oder den Hilfen für behinderte Menschen), die wiederholten Belastungen durch Entscheidungen der Landes- und Bundespolitik (z. B. die gesenkte Mehrwertsteuer für Hotelunterbringung oder die Beschlüsse zur Kinderbetreuung) und auch die starke Konjunkturabhängigkeit der kommunalen Finanzausstattung stellen Kreise, Städte und Gemeinden vor nahezu unlösbare Probleme. Beleg dafür sind die auch im Kreis Groß-Gerau jährlich steigenden Haushaltsdefizite, die aus eigener Kraft nicht ausgeglichen werden können. Insbesondere wenn man bedenkt, dass rund 95% der Ausgaben des Kreises als Pflichtaufgaben gesetzliche vorgeschrieben und somit vom Kreis gar nicht beeinflusst werden können.

Die Situation von Städten, Gemeinden und Kreisen zeigt deutschlandweit, dass ohne wirksame Neuordnung der Finanzströme zwischen Bund, Ländern und Kommunen ausgeglichene Haushalte nicht erreichbar sein werden.

 

"Wir haben nicht über unsere finanziellen Verhältnisse gelebt, solange... "

  • Jugendliche weiter arbeitslos sind.  (2009 lagen wir bei 3,8 % - in 2008 waren wir sogar schon bei 2,6 % - Hier müssen wir weiter dran bleiben. Wir als Kreis sind hier wirklich gut).

  • die soziale Distanz zwischen denen, die aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt sichern können und denen, die auf Unterstützung angewiesen sind, nicht verschwindet. ( ca. 9,5 % in 2009, in 2006 waren es deutlich über 10%) Die bürgerschaftlichen und karitativen Projekte Generationenhilfen, aber auch die Tafelprojekte sind ein Ausdruck einer lebendigen Bürgergesellschaft, die keinen ausgrenzen will.

  • ein Großteil der Mitbürger auf dauernde Unterstützung für die Kosten der Unterkunft angewiesen ist. Die Sicherung einer menschenwürdigen Wohnung ist eine fundamentale Lebensgrundlage. Geringe Renten oder zu geringes Erwerbseinkommen sind die Hauptursachen dafür, dass diese Hilfen notwendig sind.

  • die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

  • Schüler/innen ohne Schulabschluss die Schule verlassen (Entwicklung zu Ganztagsschulen und Sicherung der Inklusion sind hier als Stichworte zu nennen).

 

Wir wollen uns der Verantwortung für den Kreis Groß-Gerau stellen und die in unseren Möglichkeiten stehenden Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen. Wir werden Aufgaben und Ausgaben jährlich daraufhin überprüfen, ob sie weiterhin erforderlich sind. Soweit Einnahmeverbesserungen möglich sein sollten, werden wir diese ebenfalls nutzen, gleichzeitig aber strikt darauf achten, dass die soziale Ausrichtung des Kreises erhalten bleibt. Wir wollen auch in Zukunft in Arbeit investieren, statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Unser Ziel heißt: Kommunen wieder handlungsfähig machen!

 

 

Wir brauchen deshalb kurzfristig:

  • Eine Kompensation der durch das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung eingetretenen Steuermindereinnahmen der Landkreise, Städte und Gemeinden.

  • Schnelle Überbrückungshilfen für mindestens zwei Jahre, damit die Kommunen in der Krise im Interesse der Menschen handlungsfähig bleiben und die laufenden Defizite aufgefangen werden.

  • Die strikte Einhaltung des in Art. 137, Abs. 6 der Hessischen Verfassung verankerten Konnexitätsprinzips

 

Wir brauchen mittelfristig:

  • Eine stärkere Beeinflussbarkeit der kommunalen Steuereinnahmen, eine geringere Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung sowie eine Beteiligung der Landkreise an einer Wachstumssteuer, wie z. B. der Umsatzsteuer. Wir setzen uns darüber hinaus für einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer für die Kommunen und für die Einführung einer Umsatzsteuerpflicht für alle finanziellen Transaktionen ein.

  • Eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Empfänger.

  • Eine Entlastung der Kommunen bei gesetzlichen sozialen Ausgaben.

  • Ein dauerhaftes Konzept, das die Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben der Kommunen ohne immer neue Schulden sichert.

  • Eine Neuausgestaltung des Länderfinanzausgleichs, der die Anreize so setzt, dass wirtschaftliche Prosperität nicht bestraft wird.

 

Darüber hinaus fordern wir:

  • Ein Mitbestimmungsrecht für Kommunen in Gesetzgebungsverfahren des Bundes und des Landes bei Gesetzen die kommunale Auswirkungen haben.

  • Eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen mit einem stärkeren Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer.

  • Eine stärkere Belastung von Spitzeneinkommen durch direkte Steuern

  • Keine weitere Belastung der unteren und mittleren Einkommensschichten durch indirekte Steuern, wie zum Beispiel der Umsatzsteuer.

  • Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer für Spitzenvermögen (Vermögen über 1 Million Euro).

  • Die Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs zu Gunsten der Kommunen und eine ausreichende und verlässliche Finanzausstattung der Kreise, Städte und Gemeinden gemäß den Vorgaben der hessischen Landesverfassung.

  • Die Übernahme der Kosten für Bildung und Erziehung, auch im vorschulischen Bereich, durch das Land.

  • Die Stabilisierung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer mit einer Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen um Freiberufler und Selbständige.