Der SPD Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach wirft dem Landtagsabgeordneten und gleichzeitigen Oberbürgermeisterkandidaten der CDU Unredlichkeit und Verschleierungstaktik in Sachen Nachtflugverbot vor.
Zunächst habe die CDU und Burghardt im Wahlkampf erklärt, sie müssten von ihrem Versprechen, beim Ausbau des Frankfurter Flughafens ein absolutes Nachtflugverbot zwischen dreiundzwanzig und fünf Uhr einzurichten, abrücken, weil sonst die Planfeststellung und damit der Ausbau juristisch gefährdet, seien. Das Verwaltungsgericht Kassel hat jedoch das genaue Gegenteil entschieden und die Einschränkung der Nachtruhe im Planfeststellungsbeschluss für unzulässig erklärt und Nachbesserungen zum Schutz der Anwohner gefordert.
Nun klagt die CDU-geführte und von Burghardt unterstützte hessische Landesregierung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel, welches gerade die Einlösung des Nachtflugverbotsversprechens fordert und die die genehmigten 17 Flüge in der Nacht kritisiert.
Reichenbach kommentiert: Was der von Burghardt verwendete Begriff Nachflugverbot mit 17 Ausnahmen bedeuten soll, ist mir rätselhaft. Das heißt das in der Nacht im Schnitte alle zwanzig Minuten ein Flieger über die Dächer rauscht. Da von Nachtflugverbot zu reden, ist mit Verlaub Leutsverarsche
Das Ganze werde dadurch noch schlimmer, dass CDU und FDP in Berlin darüber diskutierten, die im § 29 des Luftverkehrsgesetz geschützte Nachtruhe aufzuweichen. Der im Luftverkehrsgesetz definierte Schutz der Nachtruhe sei großen Teilen von CDU und FDP und der Luftfahrt-Lobby ein Dorn im Auge. Ziel sei eine weitere Ausweitung der Flüge in der Nacht über die 17 hinaus. Da Burghardt nach eigener Aussage der Linie der hessischen Landesregierung folge, so Reichenbach, dann bedeute dies, dass er die endgültige Beseitigung der gesetzlichen Nachtruhe an deutschen Flughäfen ebenso als Ziel habe. Ohne jede Rücksicht auf gesundheitliche Schäden durch Störung der Nachtruhe vom Fluglärm betroffenen Menschen unterstützt Burghardt den Generalangriff gegen die Nachtruhe nach bestehendem Recht und den Urteilen der Oberverwaltungsgerichte, sagte Reichenbach. Die Rüsselheim Bürger brauchen einen echte Vertreterin ihrer Interessen und keinen Verteidiger juristischer Winkelzüge gegen die Bürger, so Reichenbach abschließen