Landesverordnung gefährdet Inklusionsarbeit

Die Anne-Frank-Schule in Raunheim hat ein sehr erfolgreiches Konzept, mit dem sie Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu einem guten Schulerfolg verhilft. Es ist ein Konzept, das seit mehr als 15 Jahren aufgebaut worden ist und viele Kompetenzen optimal eingesetzt sind. Zur Zeit ist in jedem Jahrgang eine Förderschullehrkraft als Klassenlehrer und als Fachlehrer in den Parallelklassen eingesetzt, um zu diagnostizieren, zu beraten und zu fördern. Diese spezielle Kompetenz und Diagnosefähigkeit dieser Lehrkräfte wird im Interesse aller Schülerinnen und Schüler eingesetzt, denn frühzeitige Förderung und Unterstützung aller Kinder konsequent durchzuführen erhöht die Unterrichtsqualität und wirkt sich positiv auf die Lernbereitschaft aus.

An keiner anderen Schule gibt es einen Fachbereich für Gemeinsamen Unterricht (GU). Die Professionalität wird im Kollegium sehr geschätzt, es gibt bei Bedarf schnelle Kommunikationswege und die Dokumentation des Förderausschusses ist lobenswert gut. Auch die Schulinspektion bescheinigte der IGS Anne-Frank-Schule einen außergewöhnlich guten Lernerfolg.

„Ein sehr gutes Konzept“ stellt Kerstin Geis für die SPD im Kreis Groß-Gerau fest. „In dieser Schule wird kein Kind zurückgelassen und so der optimale Bildungsabschluss für alle Schülerinnen und Schüler erreicht. Wieso sollte diese erfolgreiche Arbeit durch eine neue Verordnung zunichte gemacht werden? Das kann im Sinne von guter Inklusion auch von der jetzigen Landesregierung nicht gewollt werden“.

Mit der seit diesem Sommer geltenden Verordnung zur Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (VOSB) sollte sich die Situation an der Schule deutlich ändern. „Es wird zwar in diesem Jahr keine Förderschullehrkraft an eine andere Schule abgeordnet, aber die Zuweisung soll von Jahr zu Jahr geringer werden“ betont Landrat und SPD-Vorsitzender Thomas Will. In den Jahrgängen fünf und sechs erfolgt bereits jetzt die Zuweisung von fünf Förderlehrerstunden pro Kind mit Förderbedarf. „Damit lässt sich das erfolgreiche Konzept zur Inklusion in der Anne-Frank-Schule auf Dauer nicht erhalten“.

„Das zeigt, wie wenig tauglich die Verordnung zur Inklusion in der schulischen Praxis tatsächlich ist. Gelungene Inklusion lässt sich mit dem vom Land verordneten Ressourcenvorbehalt nicht machen“, führt Kerstin Geis aus.

Gemeinsam mit der Schulleiterin der Anne-Frank-Schule wollen die sozialdemokratischen Bildungspolitiker die Problematik erörtern. Am 6. November 2012 um 19:00 Uhr findet dieses Gespräch in der Anne-Frank-Schule statt.