Das Kinderförderungsgesetz verschlechtert die Qualität der frühkindlichen Bildung – Kommunale und freie Träger sind in ihrer Existenz bedroht, so der Familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im hessischen Landtag Gerhard Merz.
Aus diesem Grund lud die SPD Fraktion am Mittwochabend alle Kindertagesstättenleiterinnen und leiter, sowie die Elternvertretungen in den Adler nach Groß-Gerau ein. Aus fast allen Kommunen im Kreis Groß-Gerau nutzten Vertreter die Chance zum Austausch.
Das von CDU und FDP vorgelegte Kinderförderungsgesetz wird der Bedeutung frühkindlicher Bildung in keiner Weise gerecht. Im Gegenteil dieses Gesetz wird die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung vermindern, ungleiche Voraussetzungen in Stadt und Land schaffen und viele kleine Träger in ihrer Existenz gefährden. Wer so mit einem der wichtigsten Zukunftsthemen unseres Landes umgeht, sollte möglichst schnell von der Regierungsverantwortung abgelöst werden, stellte Gerhard Merz fest.
Der Einladung der Landtagsfraktion folgte auch politische Prominenz aus dem Kreis Groß-Gerau. So kam, neben dem Bürgermeister von Mörfelden-Waldorf Heinz-Peter Becker, auch der Kreisbeigeordnete Gerald Kummer.
Die im Gesetz verankerten Zahlen über die Förderung seien politisch gesetzt. Der Finanzminister hat diese Zahlen diktiert, sie spiegeln das wider, was diese Landesregierung bereit ist für Kinderbetreuung auszugeben, so Kummer. Der Ansatzpunkt müsse aber sein, welche finanziellen Mittel für eine qualitätsorientierte frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung erforderlich seien. Dem müssten dann entsprechende Landesmittel im Sinne einer fairen und zuverlässigen Lastenverteilung folgen. Das alles ist unterblieben. Man setzt eine willkürliche Pauschale pro betreutes Kind fest und zwingt damit die Einrichtungen, den Betrieb nicht nach pädagogischen, sondern nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten. Das Wohl des Kindes bleibt dabei schnell auf der Strecke, kritisierte Kummer weiter.
Eine anwesende Kita-Leiterin befürchtet eine Verschlechterung bei der Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Das Gesetz sieht vor, dass Kinder mit Behinderungen bei der Größe der Gruppe und beim Fachkraftschlüssel nicht besonders berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Integration auch in einer Gruppe von 25 Kindern erfolgen müsste, was unmöglich ist und jeglichen fachlichen Standards widerspricht, erklärte diese.
Dass die Träger keine Planungssicherheit mehr haben werden, sei einer der größten Nachteile des Entwurfs. Wir müssen dann damit umgehen, dass wir nur noch pro tatsächlich betreutem Kind gefördert werden. Das wird dazu führen, dass mehr Teilzeitkräfte eingesetzt und mehr befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die Träger müssten ansonsten das volle finanzielle Risiko tragen, was gerade für kleine Träger völlig unmöglich ist, stellte eine weitere Anwesende fest. Kleine Träger hätten nicht die Möglichkeit, Personal umzuschichten. Wir befürchten, dass viele kleine Einrichtungen durch dieses Gesetz, wenn es denn Realität wird, vor dem Aus stehen.
Nach wie vor besteht ein gravierender Mangel an Erzieherinnen und Erziehern. Dennoch ist im vorgelegten Entwurf kein Anzeichen zu sehen, wie die Ausbildung oder die Praxisanleitung in den Einrichtungen funktionieren soll, geschweige denn, wer das finanzieren soll. Auch dies wird der einzelnen Einrichtung und den kommunalen oder freien Trägern überlassen, erklärte Merz am Ende. Das Land stehle sich aus seiner Verantwortung. Wir brauchen ein Gesetz, das Qualitätsmaßstäbe setzt und die frühe Bildung voranbringt. Das wollen nicht nur die Eltern für ihre Kinder, das brauche die Gesellschaft insgesamt, um Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Aber wir brauchen es auch, um den zukünftigen Fachkräftebedarf zu sichern. Diesen Ansprüchen wird der vorgelegte Entwurf absolut nicht gerecht.